8. November 2011

Internationale Versicherungskarte (IVK)

Internationale Versicherungskarte (IVK)
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      Ich möchte die Versicherungskarte persönlich abholen
  • Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Bitte beachten: Die Servicekarte kann jederzeit während der Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden.

Wichtiger Begleiter bei jeder Auslandsreise für Autofahrer ist die sogenannte “Grüne Karte“
(auch genannt: internationale Versicherungskarte).
Sie bescheinigt in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz mindestens nach dem im Gastland geltenden Bestimmungen.

 

Dieser Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in den Ländern Europas und den
außereuropäischen Ländern, welche dem Grüne-Karten-Abkommen angeschlossen sind (erkennbar auf der grünen Karte).

Bei der Einreise ist es ratsam die “Grüne Karte“ mitzuführen, auch wenn sie nicht mehr in allen Ländern zwingend vorgeschrieben ist.
Im Schadenfall ist sie jedoch eine Erleichterung bei der Abwicklung.
Bei Einreise in Ländern, in welchen die “Grüne Karte“ nicht “gilt“, ist man durch seine
Kraftfahrthaftpflichtversicherung im Schadenfall nicht versichert und muss evtl. Ansprüche aus eigener Tasche bezahlen.
In diesem Fall sollte man eine sogenannte “Grenzpolice“ bei der Einreise abschließen. Diese gilt mit Einreise
in das Land als Bestätigung des Versicherungsschutzes. Ohne Grenzpolice besteht die Gefahr einer
hohen Strafe, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt bzw. auch im Schadenfall.

 

Wichtig ist,

  • dass Jugoslawien seit 01.01.2000 aus diesem Abkommen ausgeschlossen wurde. Bei Fahrten in
    dieses Land muss man an der Grenze eine Grenzpolice lösen.
  • in Polen ist die “Grüne Karte“ anerkannt, wird aber bei der Einreise nicht immer kontrolliert.
    Ohne “Grüne Karte“ kann es aber zu hohen Strafen im Falle einer Kontrolle kommen.
  • Die “Grüne Karte“ gelt z.B. nicht in Algerien, Ägypten, Lybien, Jordanien, Irak und teilweise in der
    Türkei, Nordafrika und Staaten des Nahen Ostens.

 

Die “Grüne Karte“ sollte bei jeder Auslandsfahrt mitgeführt werden. Achten Sie darauf, dass Ihre
“Grüne Karte“ noch gültig ist, da diese nur auf Zeit ausgestellt wird (in der Regel für 3 Jahre).

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