2. Januar 2012

Schadenanzeige Leitungswasser-Sturm

Schadenanzeige Leitungswasser-Sturm
  • 1. Angaben zu Ihrer Person / Firma

  • 2. Angaben zum Schaden
  •   bis EUR 250,-
      bis EUR 500,-
      bis EUR 750,-
      bis EUR 1.000,-
      bis EUR 2.500,-
      bis EUR 5.000,-
      über EUR 5.000,-

  • 3. Angaben zu betroffenen Gegenständen
  • Hinweis: Die beschädigten Gegenständesind bis zum Abschluss der Regulierung durch die Gesellschaft aufzubewahren!

  • 4. Bei Leitungswasser- oder Rohrbruchschäden
  •   Kaltwasserleitung
      Zentralheizung
      Warmwasserversorgung
      Abwasserleitung
      Sonstige
  •   außerhalb des Gebäudes
      außerhalb des Grundstücks
      innerhalb des Gebäudes
      innerhalb des Grundstücks
  •   bewohnt
      nicht bewohnt
      beheizt
      nicht beheizt
      Sonstiges

  • 5. Wenn der Schaden zu einer Hausratversicherung gemeldet wird und in der bewohnten Anlage Decken, Wände, Tapeten, Fußböden und dergleichen betroffen sind:

  • 6. Wenn der Schaden zu einer Glasversicherung gemeldet wird und vermietete Wohnungen betroffen sind:

  • 7. Bei Sturmschäden
  •   Orkan
      Schauer / Gewitter mit Böen bis nachfolgender Windstärke oder km/h
  •   Ja (bitte nachfolgend beschreiben)
      Nein
  •   Ja
      Nein

  • 8. Bei Schäden an Antennenanlagen (Bitte fügen Sie den Anschaffungsbeleg der Schadenanzeige bei.)
  •   Einzelantenne
      Gemeinschaftsantenne
  •   Gebäudeeigentümer
      Mieter
      Wohneigentümer
  •   Gebäudeeigentümer
      Mieter
      Wohneigentümer
      Installationsfirma (bitte Anschrift angeben)

  • 9. Bei Hausratschäden außerhalb der Wohnung

  • Ich versichere, alle Fragen nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet zu haben. Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben können auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn sie keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder an die Feststellung bzw. den Umfang der Versicherungsleistung haben.
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