16. Januar 2012

Schadenanzeige Produktschaden

Schadenmeldung Produktschaden
  • 1. Angaben zu Ihrer Person / Firma

  • 2. Angaben zum Schaden
  • Hinweis: Die beschädigten Gegenständesind bis zum Abschluss der Regulierung durch die Gesellschaft aufzubewahren!

  • 3. Angaben zum Geschädigten
  • 4. Allgemeine Angaben
  •   beim Anspruchsteller
      bei Kunden des Anspruchstellers
      bei Ihnen selbst
      bei Niemandem
      Sonstige (bitte beschreiben)

  • Ich versichere, alle Fragen nach bestem Wissen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet zu haben. Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben können auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn sie keinen Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder an die Feststellung bzw. den Umfang der Versicherungsleistung haben.
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